Wie Der Autor geschrieben hat, dürfen Versammlungen unter freiem Himmel durch oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt aber nicht komplett verboten werden.
Absatz 1 Ist davon unberührt, wenn die Versammlung unter einem Dach, nämlich nicht unter freiem Himmel stattfindet und diese darf nicht einmal durch ein Gesetz beschränkt werden. Demnach ist es verfassungswidrig zu verbieten, dass sich Kinder zum Spielen in einem Haus oder einer Wohnung treffen. Das gleiche gilt für Geburtstagfeiern, Vereinsversammlungen oder ähnliche Zusammenkünfte, wenn sie nicht unter freiem Himmel stattfinden. Ich frage mich, wann sich endlich jemand notfalls bis zum Verfassungsgericht durchklagt.