Ich lese hier immer, daß angeblich irgendwelche Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Welche denn eigentlich?
Kucken wir mal bei Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Hört sich gut an. Zwei Einschränkungen lese ich: "friedlich" und "ohne Waffen". Das ist ja wohl okay so.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Aha, "kann beschränkt werden", also beliebig, irgendwas konkretes steht da ja nicht.
"Beschränkung" hört sich so schön harmlos an, eine mögliche Form der Beschränkung ist das gänzliche Verbot einer Versammlung (Beispiel: Demonstration)
Somit schrumpelt das "Grundrecht des Versammlung" auf das Recht, einen Supermarkt, ein Kino usw. (alles nicht "im Freien") gemeinsam mit Anderen aufzusuchen, zusammen.
Für Versammlungen im Freien hat man nur das Recht, einen Antrag auf Genehmigung einer Versammlung zu stellen. Kann dann aber "beschränkt" werden.
Abschnitt 1 vom Grundgesetz, also die ersten 19 Artikel, bilden die Grundrechte, die Basis, auf denen alles Weitere stehen soll. So die Suggestion.
Die Grundrechte haben nun fast alle ein kleines Hintertürchen zum Überbau der restlichen Verfassung, zu "den Gesetzen", mit denen die Grundrechte dann wieder ausgehebelt werden können.
Der Überbau hebelt seine Basis aus - so wie Münchhausen sich am eigenen Schopf aus dem Sumpfe zieht.
Und so kommt es dann zu Konstrukten wie
(1) Alle Deutschen haben das Recht, ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu baden.
(2) Auf Grund eines Gesetzes kann verboten werden, sich dabei naß zu machen.