Gar nichts ist damit entkräftet! Das ist ja fast schon Rabulistik. ;-)
Es ist noch nicht einmal in Deutschland bekannt, wieviele "an" und wieviele "mit" Corona gestorben sind, die Zahlen werden in einen Topf geworfen. Und da willst Du mir was von "weltweiten Zahlen" - deren Zustandekommen Du natürlich alle glaubhaft überprüft hast und dafür Deine Hand ins Feuer legen würdest - erzählen?
Mann, geh weiter! B-)
Und dem Normalbürger zu raten, gegen den Verfassungsbruch der Regierung zu klagen, zeugt doch von einer gewissen Ignoranz und Unkenntnis, bezüglich dessen vermuteter Wirkmöglichkeiten in diesem System. Dazu sei nur der Fall der Rechtsanwältin Bahner ins Gedächtnis gerufen, auch wenn nun auf den Ebenen der unteren und mittleren Gerichtsbarkeit - siehe Weimar oder VGH Mannheim - schon hin und wieder den Auswüchsen der Verfassungswidrigkeit dieser Corona-Maßnahmen dann anscheinend doch von mutigen Richtern Grenzen gesetzt werden.