So_ist_es_eben schrieb am 22.02.2021 10:39:
Gar nichts ist damit entkräftet! Das ist ja fast schon Rabulistik. ;-)
Es ist noch nicht einmal in Deutschland bekannt, wieviele "an" und wieviele "mit" Corona gestorben sind, die Zahlen werden in einen Topf geworfen. Und da willst Du mir was von "weltweiten Zahlen" - deren Zustandekommen Du natürlich alle glaubhaft überprüft hast und dafür Deine Hand ins Feuer legen würdest - erzählen?
Mann, geh weiter! B-)
Hierzulande gibt es Obduktionsstatistiken, die in 85% der Fälle die Infektion als primäre Todesursache der im Rahmen der Infektion mit SARS-CoV-2 Verstorbenen herausgefunden haben. Das ist eine hinreichende Evidenz, dass wir mittlerweile ca 60000 Tote haben.
Warum sollte ich den Zahlen anderer Länder misstrauen, die die z.B. an John-Hopkins liefern?
Und dem Normalbürger zu raten, gegen den Verfassungsbruch der Regierung zu klagen, zeugt doch von einer gewissen Ignoranz und Unkenntnis, bezüglich dessen vermuteter Wirkmöglichkeiten in diesem System. Dazu sei nur der Fall der Rechtsanwältin Bahner ins Gedächtnis gerufen, auch wenn nun auf den Ebenen der unteren und mittleren Gerichtsbarkeit - siehe Weimar oder VGH Mannheim - schon hin und wieder den Auswüchsen der Verfassungswidrigkeit dieser Corona-Maßnahmen dann anscheinend doch von mutigen Richtern Grenzen gesetzt werden.
Was sollte der Normalbürger denn Deiner Auffassung nach tun? Ich kann Deinen Auffassungen nicht folgen, und gehe daher bei einer gewissen Rechtsanwältin eher von einer psychischen Störung aus.
Von unserer Politik bin ich nicht begeistert, aber dass hier die FDGO untergraben würde, davon kein ich keinen Hauch erkennen.