Markus Söder: Querdenken vom Verfassungsschutz überwachen lassen!
https://philosophia-perennis.com/2020/11/13/markus-soeder-querdenken-vom-verfassungsschutz-ueberwachen-lassen/
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/verfassungsschutz-soder/
Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde
„Hamburgs rot-grüner Senat hat hier einen gefährlichen Sonderweg eingeschlagen!“
https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2020/hamburg-afd-wolf/
Nicht erst seit den Ausschreitungen beim G20-Gipfel vor drei Jahren gilt Hamburg als eine der Hochburgen des Linksextremismus in Deutschland. Von Vorteil für die unterschiedlichen Gruppen dieses Spektrums ist dabei, daß einige von ihnen trotz Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz als gemeinnützig gelten und entsprechende Steuervorteile genießen, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt.
Außerdem wandern öffentliche Gelder in die Kassen von Gruppen wie der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), einer seit Jahrzehnten überwachten linksextremen Organisation. Seit 2004 erhielt sie Zuwendungen der Stadt in Höhe von über 120.000 Euro. Ein anderes Beispiel für diesen Umgang des rot-grünen Senats mit Verfassungsfeinden ist der Verein „Junges Hamburg e. V.“. Dieser erhielt beispielsweise vor drei Jahren 7.295 Euro allgemeiner Förderung. Aber auch Islamisten können sich über Steuervergünstigungen freuen.
Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf erhebt gegenüber der JF schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Stellen der Hansestadt.
Herr Wolf, eigentlich gilt: Einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird, darf nicht der Status einer Gemeinnützigkeit gewährt werden. Der Hamburger Senat scheint diesen Grundsatz nicht so zu beherzigen, oder?
Alexander Wolf: Ja, man faßt sich an den Kopf: Der Staat gewährt Steuervergünstigungen an Organisationen, die vom Staat als verfassungsfeindlich, als staatsfeindlich eingestuft werden – und das angesichts einer glasklaren Extremismusklausel im Gesetz (§ 51 Abs. 3 AO). Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der rot-grüne Senat hat hier einen gefährlichen Hamburger Sonderweg eingeschlagen!