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  • justus.n

777 Beiträge seit 01.11.2003

Na, ja.Die Regeln waren bekannt.

Und: vorläufig ist vorläufig.
Dass die Länder unterschiedlich vorgingen, ist unter andern dem zeitlichen Druck zuzuschreiben.
Allerdings wurden die bekannten Regeln im Nachgang teils neuinterpretiert.
(Wenn ein BMWi schon nicht den Unterschied zwischen Aufwand und variablen Kosten hinbekommt ...)
Dass die Aufwendungen der Lebenshaltung nicht zur Förderung gehörten, war seit Anbeginn eindeutig klar.
Gut beratene Mandanten haben frühzeitig zuviel erhaltene Coronahilfen zurück gezahlt.
So haben fleissige Gastrobetriebe durch den zwingenden Außerhausverkauf enorme Umsatzsteigerungen erzielt.
Von daher:
In dem Zusammenhang mit den Coronahilfen wird ungefähr soviel Blech abgesondert wie wegen Corona selbst.
Oder anders: Die Gerichtsverfahren werden für Leistungsempfänger überwiegend scheitern.

NS:
Das Interview mit BMWi Altmaier für Berufsträger war legendär - schlecht.

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