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Re: Die Rückforderungen der Corona Hilfen sind unklug

Flintix schrieb am 21.08.2024 10:20:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 21.08.2024 10:04:

Flintix schrieb am 21.08.2024 09:58:

Du bist also der Meinung, dass alle, auch die die in offensichtlich betrügerischer Absicht unberechtigt Leistungen bezogen haben, damit durchkommen sollen?

Dann ärgere ich mich jetzt, ich bin selbständig und konnte recht schnell feststellen, dass ich nicht berechtigt bin und das eh zurückzahlen muss und habe deshalb keine Soforthilfen beantragt.

Nein. Nur bezweifle ich, dass der Gro derjenigen, welche die Hilfen beantrag haben das in "offensichtlich betrügerischer Absicht" getan hat.
Ist zwar anekdotisch, aber ich persönlich kenne mehrere Fälle welche sich unsicher waren, sich entsprechende Beratung geholt haben. Außerdem wurde nochmals ausdrücklich bei den zuständigen Stellen nachgefragt, woraufhin die Auskunft kam die Berechtigung sei gegeben und man müsse nicht zurück zahlen. Das waren 10 Fälle die ich da kenne und 8 haben eine Rückzahlungsforderung erhalten.

Finde den Fehler.

Ich kenne mehrere die genau wußten das sie keine Berechtigung für die Soforthilfen haben aber trotzdem beantragt haben, in der Hoffnung das es nicht zu einer Rückzahlung kommt.

OK, das ist dann natürlich fast schon kriminell. In den Fällen finde ich persönlich die Rückforderung auch mehr als gerechtfertigt.

PS: Wer so ein "Risiko" eingeht, und dann keine entsprechenden Rücklagen für eventuelle Rückforderungen angelegt ist selten dämlich.

Zu deinen Beispielen, wieviel wird den zurückgefordert? Bei den meisten Rückforderungen geht es ja nur um Teilbeträge, weil viele Länder erstmal den Höchstsatz ausgezahlt haben.

Kann man so pauschal nicht sagen. von den 8 Fällen waren es in zwei Fällen komplett und in anderen Prozentsätze zwischen 25% und 75% der Hilfen. Lustigerweise können sich die zwei Fälle die nicht zurückzahlen müssen aber auch nicht erklären warum das so ist. Es gibt sogar zwei Fälle mit sehr ähnlichen Bedingungen (beides Gastronomie, beides Innenstadtlage, beides Komplettausfall, beide ungefähr gleich groß) der eine Betrieb muss die "Hilfen" zu 75% zurück zahlen der andere Betrieb muss 0% zurückzahlen.
Versteht echt keiner.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.08.2024 10:33).

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