bickerdyke schrieb am 21.08.2024 11:36:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 21.08.2024 11:32:
bickerdyke schrieb am 21.08.2024 11:16:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 21.08.2024 10:38:
Großzügig war nie versprochen. Nur schnelle und unbürokratische Überbrückung.
Es wurde durchaus kommuniziert, dass die Unternehmen die Hilfen nicht zurück zahlen müssen. Das wäre dann schon als großzügig zu werten.
Ja... "Es wurde kommuniziert...", "Man hat gesagt...", "Im Internet stand...", "aber die andern dürfen auch alle...."
Es ist da eben die Frage WER das gesagt hat. War das jemand, der das auch zu entscheiden hat?
Woher soll man wissen ob derjenige Beamte, welcher mündlich oder gar schriftlich per E-Mail auf Anfragen antwortet auch derjenige ist, der den eignen Fall bearbeitet. Das ist für Außenstehende ja gar nicht nachvollziehbar. Und das ist eigentlich auch gut so, wenn man die ganzen Korruptionsgeschichten bedenkt.
Deshalb muss gelten, was als Aussage der zuständigen Behörde getroffen wird, sollte richtig sein, auch wenn es nicht vom eigenen Sachbearbeiter kommt.Nichts anderes hab ich gesagt. Die zuständige Behörde ist verantwortlich. Und wenn du nachweisen kannst dass sie gesagt hat, dass du nichts zurückzahlen musst, hast du in einem späteren Prozess gute Karten.
Ja, "gute Karten" heißt aber noch lange nicht Prozess gewonnen. Und der Prozess kann sich ziehen. Außerdem musst du die Prozesskosten erstmal vorstrecken. Und das muss man sich leisten können.
Spoiler: Unternehmen die Probleme haben Corona Hilfen zurückzuzahlen, werden vermutlich auch Gerichtskosten nicht auf "der hohen Kante" haben.
Teilweise basieren die Rückforderungen auf Anforderungen die gar nicht bestanden als die Hilfen gewährt wurden.
Zumal es noch hieß es seien Zuschüsse, die man nicht zurückzahlen müsse.Wenn es das hieß hat man ja gute Chancen es nicht zurückzahlen zu müssen.
Korrektur: Wenn das jemand gesagt hat der tatsächlich für deine Zuschüsse verantwortlich war.
Es läuft halt auf einen Rechtsstreit raus. Das hat nur drei Probleme:
Erstens muss man sich diesen Rechtsstreit leisten können.
Zweitens heißt es nicht umsonst, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist.
Und drittens sind Recht haben und Recht bekommen nicht zwingend deckungsgleich.Ja. Aber "schnell und unbürokratisch" heisst leider nunmal, dass viele Details nachträglich geklärt werden müssen.
Dann hätte man es unterlassen sollen zu kommunizieren, dass die Hilfe nicht zurück gezahlt werden müssen. Statt dessen hätte man die Hilfen ja als Darlehen ausgeben können bei denen man im Nachhinein überprüfen lassen kann, ob eventuell die Rückzahlung entfällt.
Ach schon wieder zweimal diese ominöse "man"...
Ok, dann noch mal ohne "man" xD
Dann hätte der Staat "Bundesrepublik Deutschland" und dessen Repräsentanten / Behörden / Verwaltungen etc. es unterlassen sollen zu kommunizieren, dass die Hilfe nicht zurück gezahlt werden müssen. Statt dessen hätte der Staat "Bundesrepublik Deutschland" und dessen Repräsentanten / Behörden / Verwaltungen etc. die Hilfen ja als Darlehen ausgeben können bei denen die Kreditnehmer im Nachhinein überprüfen lassen können, ob eventuell die Rückzahlung entfällt.
Besser?
PS: Wenn man inhaltlich nix mehr zu sagen hat, kann man sich ja auf die Grammatik verlagern, gell ;)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.08.2024 11:52).