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  • ich_habs_nicht_bestellt

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Re: Die Rückforderungen der Corona Hilfen sind unklug

volltrunken schrieb am 21.08.2024 13:12:

Ja, "gute Karten" heißt aber noch lange nicht Prozess gewonnen. Und der Prozess kann sich ziehen. Außerdem musst du die Prozesskosten erstmal vorstrecken. Und das muss man sich leisten können.

Selbständig und keine Rechtsschutz Versicherung?

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen sind Klagen gegen staatliche Stellen ausgeschlossen. Die Versicherungen welche diese Sachen beinhalten gibt es, aber die sind sehr teuer.

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