Flintix schrieb am 21.08.2024 10:28:
Mein Beileid, das mit der Existenzsicherung war meine Wortwahl und nicht die offizielle.
Die offizielle Sprachregelung, am Beispiel Bayern, war, dass die Soforthilfen dafür sind, um "die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen".
Es ging also ausdrücklich nicht um die persönliche Existenzsicherung.
Bei vielen Soloselbstständigen sind die "die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand" und die "persönliche Existenzsicherung" ziemlich deckungsgleich.