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Avatar von wanne32
  • wanne32

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2014

Re: Der Altermedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren

ebenso schwierig ist wie das Aufsetzen eines Mietvertrages.

Völlig off Tocpic. Aber Nein. Einen Mietvertrag aufsetzen ist nicht kompliziert. Wir haben das lediglich gleiche Problem wie beim Datenschutz oder Webseitendisclaimern:
Die Gesetzgebung ist nicht besonders Vermieterfreundlich. Und Vertragsrecht kann halt nun mal keine Gesetze außer Kraft setzen.
Die meisten Vermieter wollen das aber ganz und gar nicht einsehen. Vor allem in den 50ern haben die Vermieter die Attitüde von den einstigen Adligen gehabt und gemeint, Mieter seien eher Untertanen, die man nach Privatrecht, wie Leibeigene nach belieben Maßregeln kann. Also schrieben sie ein riesen Haufen Gesetzwidriges Zeug rein. Dann ist das ganzer irgend wann mal vor Gericht gelandet und die Vermieter sind reihenweise auf die Fresse gefallen. Man wollte aber nicht einsehen, dass das schlicht verboten ist sondern hat gedacht: Ah! Da war ich wohl zu blöd zum Formulieren und hat immer noch mehr Klauseln eingebaut. Selbstverständlich um beim nächsten Verfahren erneut auf die Fresse zu fallen.
Das haben die restlichen gesehen und bekamen Angst: Wenn der mit seinem 30 Seiten Vertrag auf die Fresse fällt, wie schlecht stehe ich dann mit meiner halben Seite da?
Also sind sie zu diversen Beratern gelaufen. Die haben die aber nicht weggeschickt sondern natürlich ihren Auftrag erfüllt und gesetzeskonforme Verträge geschrieben: Ich habe vor 3 Tagen einen Mietvertrag unterzeichnet: 5 Seiten kleingedrucktes und ich würde sagen 80% direkte Wort für Wort Copy and Pastes aus Gesetzestexten oder Gerichtsurteilen. Ist jetzt nicht falsch. Aber zu 90% Unnötig wie ein Kropf.

Kurz: Die Leute versuchen verzweifelt mit immer noch mehr Zeilen mehr Sicherheit und sich eine bessere Position zu verschaffen. Was sie sich da wünschen ist aber eben einfach nicht drin. Auch wenn sie nochmal 100 Seiten schreiben. Du wirst einem Mieter nicht vorschreiben können, wann er zu Bett zu gehen hat und wenn er wirklich was macht, was du ihm zu recht verbieten willst, ist das in 9 von 10 Fällen eh schon Gesetz und die sind üblicherweise weit besser erprobt als dein besonders Phantasievoller Vertrag. In Sachen Sicherheit stehst du am Ende also schlechter da.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2021 00:04).

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