schlamutzelnase schrieb am 21.02.2021 22:40:
Gibt es das in der Todesursachenstatistik? Tod nach/an Restaurantbesuch. Wäre das nicht eher ein Fall für die Kripo?
"Pro Jahr erkrankt fast ein Zehntel der Menschheit durch den Konsum verunreinigter Lebensmittel, Hunderttausende sterben daran. Ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation erfasst auch, welche Erreger in Europa die meisten Probleme bereiten.
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Das gefährlichste Problem in Europa sind laut dem Bericht Infektionen mit Salmonellen, die für knapp 2000 dieser Todesfälle verantwortlich sind. Die meisten Krankheitsfälle - insgesamt rund 15 Millionen jährlich - sind auf Noroviren zurückzuführen. Diese Erreger können auch durch Kontakt mit Erkrankten oder kontaminierte Oberflächen übertragen werden. Die WHO hat für den Bericht deshalb berechnet, welcher Anteil der Norovirus-Fälle auf den Verzehr kontaminierter Lebensmittel zurückgeht - es ist knapp ein Viertel."
https://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/lebensmittelinfektionen-42-000-tote-durch-salmonellen-und-co-a-1065751.html
„Wie bei anderen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten ist auch bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen das Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) die zuständige Behörde für Ermittlungen und die Anordnung von Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.
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Gemäß § 25 IfSG stellt das Gesundheitsamt Ermittlungen in Hinblick auf Ursache, Ansteckungsquellen und Ausbreitung sowie Umgebungsuntersuchungen an. Erkrankte, Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige sind hierbei auskunftspflichtig (§ 26 IfSG). Gemäß § 16 IfSG trifft das Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren (§ 16 Absatz 1 IfSG). Dies beinhaltet u.a. das Recht zur Probenahme, Sicherstellung kontaminierter Lebensmittel, ein Betretungsrecht (z.B. Küchen, Gaststätten, Lebensmittelbetriebe), die Einsicht in Unterlagen (z.B. Lieferscheine etc.) und die Auskunftspflicht des Betreibers. Zudem können gemäß § 28 IfSG Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionskrankheiten getroffen werden, die z.B. Tätigkeitsverbote, Reinigung oder eine Desinfektion beinhalten.
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Eine große Zahl der nach § 7 Absatz 1 IfSG der Labormeldepflicht unterliegenden Erregernachweise betreffen typische Erreger lebensmittelbedingter Infektionen.
Zu den meldepflichtigen Erregern, die durch Lebensmittel übertragen werden können, gehören beispielsweise Campylobacter spp., Salmonella spp., Escherichia coli inklusive enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC), Yersinia enterocolitica, Listeria monocytogenes, Norovirus, Hepatitis-A-Virus und Hepatitis-E-Virus. Die meisten meldepflichtigen bakteriellen lebensmittelbedingten Infektionen werden durch Campylobacter und Salmonellen verursacht.“
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/LM/lebensmittelbedingte_Ausbrueche_node.html
„Die Frage, ob das Steak, der Salat, das Eis oder etwas ganz anderes die Magen-Darm-Infektion verursacht hat, ist meist nicht einfach zu beantworten. Es sei denn, es haben noch mehr Menschen, die in diesem Restaurant gegessen haben, ähnliche Symptome und melden dies, so dass der Zusammenhang hergestellt werden kann.
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Bei einem Verdacht auf eine Infektion durch Lebensmittel kann man sich an das Gesundheitsamt oder an die Bürgermeister- und Landratsämter wenden. Sie können einem begründeten Verdacht nachgehen. Gesundheitsämter gibt es auch im EU-Ausland.
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Die Überwachungsbehörde beziehungsweise das Gesundheitsamt können im schlimmsten Fall, wenn der dringende Verdacht auf eine Gefährdung der Bevölkerung besteht, einen Betrieb vorübergehend schließen. Ob die Staatsanwaltschaft sich einschaltet, liegt natürlich im Ermessen der Justizbehörde. Davon unabhängig kann ein Geschädigter eine zivilrechtliche Klage anstrengen.“
https://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/lebensmittelvergiftungen-so-koennen-sie-sich-wehren-a-924320.html