Das Kanzleramt will wegen den gefährlichen Mutationen die nächtliche Ausgangssperre bundesweit vereinheitlichen und wie in Frankreich schon um 18:00 beginnen lassen.
Bisher war das unter dem Begriff offener Strafvollzug bekannt.
https://www.juraforum.de/lexikon/offener-vollzug
Das heißt konkret: Der Gefangene verlässt am Morgen die Haftanstalt und begibt sich zu seinem Arbeitsplatz. Nach Beendigung der Tätigkeit kehrt er umgehend in die Anstalt zurück
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2021 20:00).