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  • heiner49

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2004

Das Wort "Kollateralschaden" wird hier falsch verwendet

Ein "Kollateralschaden" ist ein Begleitschaden. Im Rettungswesen ist es ein Schaden, der durch die Gegenmaßmahmen (z.B. Löschwasser) entsteht.

Ein Kollateralschaden ist also immer ein Schaden, der durch menschliches (bewußtes) Handeln hervorgerufen wird.

Die "Corona-Toten" sind aber Krankheitsopfer. Wen man nun genau dazu zählt, ist natürlich schwierig. Sie sind nicht die Opfer menschlichen Handelns oder eines menschlichen Versäumnisses, da das Coronavirus nicht durch den Menschen hervorgerufen wurde und der Mensch fraglos sehr vieles unternommen hat, um die Krankheit zu bekämpfen.

Wenn jetzt zum Beispiel jemand an Corona im Krankenhaus gestorben ist, weil es Einsparungen im Krankenhaus gab, ist er höchstens ein Kollateralschaden dieser Sparmaßnahmen, aber nicht ein Kollateralschaden der Pandemie.

Bei den Maßnahmen gegen das Coronavirus musste eine Abwägung vorgenommen werden und die wurde in verschiedenen Ländern unterschiedlich vorgenommen. Allenfalls diejenigen Opfer dieser Maßnahmen, die nicht an der Krankheit verstorben sind, könnte man als Kollateralschäden der Maßnahmen betrachten.

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