Jan-aus-Kassel schrieb am 01.04.2021 16:02:
Nein, ist es nicht. Der Begriff Covidiot richtet sich gegen eine gewisse Personengruppe und ist keine Beleidigung.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken verwendete #Covidioten als Hashtag als Bezeichnung für die Teilnehmer einer Demonstration Anfang August 2020 in Berlin, bei der die Demonstranten gegen das Infektionsschutzgesetz (Gesetzestext) verstießen.[10] Darauf folgende Anzeigen wegen Beleidigung wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, die „zugespitzte Bezeichnung“ Covidiot sei „als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt.“
Aber wenn ich sie jetzt einen (unspezifizierten) Idioten nenne, dann ist es eine Beleidigung, ja?!
Erinnert das nicht genau an die Rabulistik die der Judengesetzgebung im Hitlerdeutschland zu Grunde lag? Auch da wurde ja sehr feinsinnig von Juristen unterschieden. Wenn ein Arier einen Juden beleidigte war das anders zu bewerten als im umgekehrten Fall.
"They say the times are a changing, but looking 'round it looks all the same". (Mick Farren 1968)
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