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Avatar von stony246
  • stony246

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Re: Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein

KRobert schrieb am 17.05.21 22:43:

(PCR-bestätigter) Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht.

Also ohne Obduktion zum Ermitteln der Ursache ist das wenig Vertrauenswürdig. Gibt es da Vorgaben an die Gesundheitsämter, die zu erreichen sind um die Grundrechtseinschränkungen zu untermauern ?

Meine Tochter arbeitet als Ärztin beim Gesundheitsamt in einer hessischen Stadt. Die hält "an" und "mit" soweit es geht auseinander. Ein Teil der Kollegen aber nicht, ist aufwändig. Gemeldet nach oben wird alles mit der Kennzeichnung "an".

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