Alex Riemenschneider schrieb am 17.05.2021 18:14:
Gibt es belegte Fälle, in denen dies auch so war?
Hier nochmal die Kodierungsempfehlung (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)):
U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen
Die Schlüsselnummer ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.
Ein negativer Labortest zum Virusnachweis schließt dabei eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher aus.
https://www.dimdi.de/static/.downloads/deutsch/kodierempfehlung-sars-cov-2-covid-19-20200716-20210422.pdf
Und hier zwei Zitate aus einer Veröffentlichung der Initiative Qualitätsmedizin:
74.628 Fälle wurden mit der Verdachtsdiagnose einer COVID-19-Erkrankung behandelt, allerdings ohne dass ein Labornachweis der Infektion kodiert war (U07.2).
Die U07.2 Fälle weisen eine Sterblichkeit von 6,1% auf. Ganz offensichtlich handelt es sich bei diesen Patienten um eine andere Population als bei den nachgewiesenen COVID-19-Fällen.
https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/covid-19-pandemie