Fangen wir Mal mit dem ersten Satz an:
"Die geplante Einführung einer allgemeinen Impfplicht gegen Sars-CoV-2 ist ein in dieser Form bisher nie dagewesener Vorgang."
Ignoriert, das für die Pocken bereits 1874 eine allgemeine Impfplicht in Deutschland für Kinder eingeführt wurde.
Die These, dass Kritischer Journalismus kaum vorhanden ist halte ich für baren Unsinn. Das belegt allein schon obiger Artikel. und wenn man Mal in Ruhe analysieren würde, was Mainstream-Medien zu Corona alles verbreitet haben, könnte ich mir vorstellen, dass eher heraus kommt, das sie die Impfskepsis anheizen, da jede neue Information heute reißerisch aufbereitet wird.
Richtig arg haut der Author aber beim Thema Rechtstaatlichkeit daneben.
Thema Minderheitenschutz:
Es geht hier um Artikel 3 des Grundgesetzes und hier vor allem um Absatz 3:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Zum einen ist nicht jede Meinung zu einem Thema eine politische Anschauung und zum Anderen wird hier niemand deswegen diskriminiert. Zum Beispiel kommt niemand ins Gefängnis nur weil er gegen Impfungen ist und dies öffentlich postuliert. Solch ein Mensch kann politische und öffentliche Ämter bekleiden und wird nicht ins Gefängnis geworfen!
Hahnebüchen wird es auch wenn konstatiert wird, dass die Körperliche Unversehrtheit nur von Individuum selbst bestimmt ist. in unserem GG steht in Art 2 Abs. 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wenn also ein Gesetz wie
zum Beispiel ein Gesetz zur Allgemeinen Impfplicht besteht, ist dass sehr wohl GG-konform.
Auch der immer wieder gebrachte Einwand auf die Entscheidungsfreiheit stößt bereits in Art. 2 Abs 1 an ihre Grenzen wenn: "...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Also: Wenn jemand andere durch Unterlassung aktiv in Gefahr bringt kann er sich nicht mehr auf Entscheidungsfreiheit berufen.
Zusammen genommen: Das ist mit Abstand der schlechteste Artikel, den ich je in der von mir hochgeschätzten Telepolis gelesen habe.