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  • unbekannter Benutzer

741 Beiträge seit 20.08.2000

Hoheitsrecht

Bisher dachte ich nur totalitäre Staaten maßen sich ein Hoheitsrecht über den Bauchnabel hinaus an. Gut, bisher dachte ich auch das BVerfG würde derartigem Treiben (rechtzeitig) Einhalt gebieten. Scheint es wird Zeit diesen Kinderglauben abzulegen.

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