Schließlich lebt ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, da bleibt dann nur Ersatzhaft oder unmittelbarer Zwang – so steht es im Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Hat darüber mal schon irgendjemand nachgedacht?
Nennt mich ruhig paranoid, doch sicher hat jemand darüber nachgedacht, nur aussprechen passt nicht zur heutigen Staatsräson.