de Sade (1) schrieb am 22.01.2021 um 10:25 Uhr:
PRIVATwirtschaft d.h. es handelt sich um private Treffen.
Verehrter de Sade,
die von mir beklagten überfüllten Bahnen und Bussen, in denen zumeist unterprivilegierte Arbeitnehmer dichtgedrängt Tag für Tag zur Arbeit gekarrt werden, sind private Treffen? Die Arbeit in Großbetrieben mit ihren teilweise vernachlässigten Schutzmaßnahmen sind private Treffen?
Ihren "umfangreichen "intellektuell "anspruchsvollen Beitrag verstehe ich nicht. Was wollten Sie uns mitteilen?
Eindeutiger als Ihre beiden Hinweise auf "PRIVATwirtschaft" und "private Treffen" hingegen ist Artikel 14, Satz 2 des Grundgesetzes:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
AndyC