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  • Witzknubbel

726 Beiträge seit 06.09.2012

Ansichten des Juraprofessor Henning-Ernst Müller

Dass das OLG die formelle Rechtswidrigkeit (und damit auch die Rechtswidrigkeit des verhängten Geburtsagsfeierbußgeldes) bejahen wird, ist dem Regensburger Juraprofessor Henning-Ernst Müller nach nicht unwahrscheinlich.

Hat den verlinkten Artikel eigentlich mal jemand gelesen?
Die angebliche "nicht unwahrscheinliche bejahung der Rechtswidrigkeit [..] des verhängten Geburtsagsfeierbußgeldes´" konnte ich da jedenfalls nicht finden (ich lasse mich da aber gerne belehren).

Dafür aber ganz andere Zitate, die ein ganz anderes Licht auf die Einschätzung des Sachverhaltes durch Herrn Prof. Müller werfen, als sie von Herrn Mühlbauer impliziert werden:

Einmal einen Zipfel des Tischtuchs ergriffen, geht der Weimarer Amtsrichter nun daran, die ganze Tafel abzuräumen. Das Kontaktverbot sei nämlich nicht nur formell, sondern auch materiell verfassungswidrig. Damit wird nun unter anderem auch die jetzige Regelung des InfSchG selbst angegriffen, obwohl es dazu keinen rechtlichen Anlass gibt

Sehr wenig an Überzeugungskraft bleibt übrig, wenn die Behauptungen des Gerichts schließlich in ein faktisch unangemessenes Fazit münden..

usw.

Keine Ahnung, was Herr Mühlbauer mit dieser Verlinkung belegen wollte, es sei denn er beabsichtigte sich selbst zu widerlegen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.01.2021 14:34).

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