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Avatar von Torte25
  • Torte25

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2001

Das OLG liest das Urteil. Aber nicht die Akte. Deswegen können Amtsrichter ...

... nach Belieben in ihren Urteilsbegründungen beliebieges auslassen.
Die Unterwerfung der Beweise und Einlassungen unter das
amtsrichterliche Ermessen gibt den Amtsrichtern Narrenfreiheit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsacheninstanz

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.01.2021 18:57).

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