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Geheime Runde ohne verfassungsrechtliche Grundlage

Dass das OLG die formelle Rechtswidrigkeit (und damit auch die Rechtswidrigkeit des verhängten Geburtsagsfeierbußgeldes) bejahen wird, ist dem Regensburger Juraprofessor Henning-Ernst Müller nach nicht unwahrscheinlich.

Die sollten bei der Gelegenheit der Frage nachgehen, wo im Grundgesetz so eine namenlose geheime Runde vorgesehen ist, die die Parlamente entmachten und willkürlich die Grund- und Menschenrechte außer Kraft setzen bzw. verletzen darf?
Es gibt für diese noch nicht einmal einen offiziellen Namen(mein Vorschlag: "Großer Coronistischer Rat zum Schutz von Volk und Staat"). Im Staatsfunk wird sie als "die Runde" bezeichnet.
Das Regime hat sich nicht nur längst offiziell vom Grundgesetz und den Menschenrechten verabschiedet sondern auch von der Wissenschaft und damit wieder dem Obskurantismus zugewandt:
„Es gibt in dem ganzen auch politische Grundentscheidungen, die haben mit Wissenschaft nichts zu tun.“(am 21.1.2021 in der BPK)

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