Aus dem Bundestag heraus wird die/der Kanzler(in gewählt.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach Parteienproporz besetzt.
Ist das beides in Ordnung?
Müssten nicht die drei Säulen der Gewaltenteilung Legislative/Exekutive/Judikative nicht je separat vom Souverän gewählt werden?
Das könnte bedeuten in einer Wahl wird z.B. Merkel gewählt,in der zweiten Wahl das Parlament (die Parteien im Parlament müsste keine Koalition bilden), in einer dritten Wahl die Judikative (direkt vom Volk).
Merkel würde dann ihr Kabinett zusammenstellen (ohne Parlamentsmehrheit). Die Ausführung der Regierung wäre dann eines, das Erstellen der Gesetze Sache des Parlaments und sowohl Regierungstätigkeit wie auch Gesetze würden von einer unabhängigen Justiz überwacht.
Mit dem Durchregieren wird es dann wohl etwas schwieriger für Merkel. Sie hätte die Parteien einzeln vor sich. Für eine direkt gewählten Regierung braucht es keine Koalition, denn das Volk entscheidet ja direkt wer Regierungschef(in) sein soll.
Zwar könnten Mitglieder andere Parteien von Merkel als Minister berufen und auch auch wieder entlassen werden. Ok. Aber da hätten wir ein Personenprinzip.
Die Gesetze geben der Exekutive den Handlungsrahmen vor, in der Regierungsentscheidungen zu treffen sind.
Was wir gegenwärtig haben ist ein unerträglicher Mischmasch, aber keine Gewaltenteilung.