Der hier im Forum bereits verlinkte "Ach Gut" Artikel bringt die Qualität dieses Urteils meines Erachtens noch mal ganz gut auf den Punkt. Das ist schon eine harte Nuss, die dieser Amtsrichter der Rechtssprechung in Deutschland, anscheinend ganz bewusst, zum knacken auf die Schreibtische gelegt hat. Und letztlich war das zwar das erste richterliche Urteil in dieser Art, aber mit seiner Rechtsauffassung steht der Mann ja nicht allein da. Bereits am 11. 06.20 kam der Verfassungsrechtler Prof. Kingreen zu dem Schluss:
“Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i.S.v. § 5 Abs. 1 IfSG liegt daher derzeit nicht vor.”
“Das rechtliche Problem besteht aber im Kern darin, dass die Feststellung der „epidemischen Notlage“ ein verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht auslöst und ihre dauerhafte Aufrechterhaltung den fatalen Anschein eines verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Ausnahmezustands setzt.”
Und auch nachdem die Novelle des IfSG dann, unter Zuhilfenahme von Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten, im selbstentmächtigten Parlament und praktisch ohne Widerstand durchgepaukt wurde, äußerten sich andere hoch kompetente Juristen, z. B. der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Hans Jürgen Papier skeptisch ob der Legitimation der bestehenden Maßnahmen und der Praxis der darauf beruhenden aktuellen Rechtssprechung.
Die Merkel ficht das alles nicht an, ebenso wenig wie ihr bayerisches Nachwuchstalent Markus Söder. "Augen zu und durch" war und bleibt die Devise, vermutlich weil sie sich im Moment vor nichts mehr fürchten, als davor, dass ihre Strategie im Gegensatz zu Dr. Wielers Rat auch nur ansatzweise infrage gestellt werden könnte. Ich schätze mal, die ziehen das durch solange es geht, vor allem die Merkel mit Blick auf die BTW, nach der sie sowieso jenseits von Gut und Böse und jenseits jeder für sie verpflichtenden politischen Verantwortung sein wird.