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Re: Das Geheuchel in diesem Forum ist unerträglich

stebac schrieb am 27.01.2021 00:13:

Wie Sie zu Ihrer Behauptung kommen, es wäre immer so argumentiert worden, dass wer das Virus in sich trägt auch infektiös sei bleibt wohl ihr Geheimnis.

In Quarantäne schickt man Infektiöse, sonst niemanden. Eine solche Massnahme ist andernfalls völlig sinnfrei. Ihr alleiniger Zweck ist die Abtrennung von Infektiösen von anderen Menschen, um Ansteckung zu unterbinden.

Wenn mit Drosten-PCR getestet wird, und positiv getestete Personen in Quarantäne geschickt werden, dann impliziert das die Behauptung, all diese Personen seien infektiös.

Wenn man weiss, dass sie es nicht sind, ist die Massnahme rechtswidrig. Sie widerspricht dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Wenn Drosten-PCR zur Feststellung einer Infektiösität ungeeignet ist, dann ist dieser Test durch ein geeignetes Verfahren zu ersetzen, bevor man wieder jemanden in Quarantäne schicken darf.

Quarantäne ist Freiheitsentzug. Damit sie keine Freiheitsberaubung darstellt, muss sie einem übergeordneten Interesse dienen insofern, dass man Grundrechte gegeneinander abwägt, sowie verhältnismässig sein. Ist sie das nicht, ist sie rechtswidrig. Freiheitsberaubung ist zudem ein Straftatbestand.

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