Woody Box schrieb am 25.01.2021 16:13:
Re-posting, weil's gerade so schön passt
Von daher ist alles andere als vergnüglich, nun der OLG-Senat zu sein, bei dem die Sache jetzt gelandet ist. Die Richter dort müssen nämlich – wollten sie die landesrechtliche Verordnung „retten“ – jedes einzelne Argument des Amtsrichters entkräften. Das ist m.E. schwierig bis unmöglich. Darauf bezog sich die Formulierung in meiner Urteilsbesprechung von der „argumentativen Gewalt“ des amtsgerichtlichen Urteils.
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Das unterstellt ja schon Befangenheit des Richters beim OLG. Für mich als Richter wäre es vergnüglich, dieses Urteil zu bestätigen.
Ein Richter hat kein Recht auf Angst vor den Folgen eines gerechten Urteils. Dafür ist er Richter und nicht Handlanger.