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  • Teletrabi

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Re: Spätestens vorm BVerfG ....

hansibansi schrieb am 25.01.2021 20:19:

Karolis schrieb am 25.01.2021 18:19:

Wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, wie kann da irgend etwas unverhältnismäßig sein?
Das Recht auf Leben steht schließlich über allem anderen.

Da kann vieles unverhältnismäßig sein. Fragen Sie mal wie das die Versicherungen die letzten 100 Jahre so gehandhabt haben.

Seit wann retten Versicherungen Menschen? Bestenfalls zahlen sie im Schadensfall.

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