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823 Beiträge seit 22.12.2006

Re: Sprung vom AG zum OLG verwehrt dem Justizopfer das Recht auf 2. Tatsachenins

Die Tatsache das es eine Geburtstagsfeier mit 8 Anwesenden gab wird von niemandem bestritten. Tatsachen zum Sachverhalt sind in diesem Fall (Rechtsbeschwerde OLG) nicht notwendig. Es geht um reine Gesetzgebungskompetenzen. Also GG-Konform oder nicht.
mfg

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.01.2021 19:10).

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