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Avatar von c.renée
  • c.renée

mehr als 1000 Beiträge seit 29.03.2011

Re: Wenn Artikel 1 GG beim Kontaktverbot "zur Diskussion" steht, hat das GG fert

Auslegung der Verfassung nach "Gutsherrenart", Einschränkung von Grundrechten nach Gusto, und dann gibt es noch welche, denen das nicht weit genug geht.

+o(

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