Pnyx (1) schrieb am 25.01.2021 16:34:
Die Beweislast liegt bei ihnen.
Völlig falsch, auch wenn die angewandte Praxis scheinbar schon als Gewohnheitsrecht gesehen wird.
Eine Obrigkeit Regierung, die verbriefte Grundrechte einschränkt muß die Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit beweisen.