Tyromon schrieb am 26.01.2021 11:44:
dann würdest du wissen, dass das eben nicht ausreicht.
Aber was erwarte ich auch von Sektierern.
Ich habe was viel besseres gemacht ich habe gelesen wie intrepretiert jemand der sich tatsächlich bestens in dem Fachbereich auskennt das Urteil - hier Prof Müller
Nach der Ansicht des Juraprofessor Henning-Ernst Müller nicht der sieht die bisher nicht ausreichend erfolgte Anpassung von §28 des Infektionsschutzgesetzes als Ursache für die formelle Rechtswidrigkeit.
Also hör auf so zu tun als müssen man auf Deine Laien Interpretation des Urteils irgendeine Rücksicht nehmen
.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.01.2021 02:33).