Außer auf das Weimar Urteil werden sich Kläger und ihre Anwälte nun womöglich auch auf die Weltgesundheitsorganisation WHO berufen: Sie hat letzte Woche explizit bestätigt, dass es sich bei der Zahl der fehleranfälligen positiven PCR-Tests nicht um die Zahl der Infektionen handelt.
Dazu hätte ich gerne mal einen Link auf die Originalquelle. Den Text, den ich von der WHO gesehen habe (https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05), hat den PCR-Test nicht als fehleranfällig bezeichnet.
Wer den Abschnitt darin zu falsch-positiven Ergebnissen als "fehleranfälligen PCR Test" interpretiert, hat in Statistik nicht aufgepaßt.