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  • lexus1234

267 Beiträge seit 18.02.2019

Wenn Artikel 1 GG beim Kontaktverbot "zur Diskussion" steht, hat das GG fertig.

Darüber hinaus stellt der Regensburger Strafrechtsexperte die Einstufung des Kontaktverbots als Verstoß gegen die in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Menschenwürde "zur Diskussion".

Das Wesen des menschlichen Zusammenlebens und einer Gesellschaft ist eben...das "zusammen". Wenn wir uns nicht mehr treffen dürfen, mag zwar der Körper noch funktionieren, das Leben ist aber vorbei. Es ist dann schlicht sinnlos. Mir geht der Allerwerteste schon lang auf Grundeis.

Wenn ein Gericht ernsthaft in Abrede stellen will, daß das Kontaktverbot genau gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt, dann können wir jenes Grundgesetz endgültig in den Setzkasten der BRD-Devotionalien einordnen.

Es ist hochbedenklich, wenn ein Strafrechtsprofessor dies in Deutschland so sagt und schreibt, ohne einen Shitstorm auszulösen.

Mir fällt auch immer mehr auf, daß diskreditierende Kommentare in Telepolis mit einem flag immer an die Spitze gesetzt werden, so auch in diesem Beitrag. Der Kommentar dahinter ist hanebüchen: Wenn die WHO sagt, daß der PCR-Test alleine keine Diagnose darstellt, dann heisst das genau das: Ein positiver PCR-Test ist nicht gleichzusetzen mit "infiziert" oder gar "krank" oder auch "infektiös". Es ist absurd, für die Primärquelle eine Quelle zu fordern, aber offenbar erachtet der Forenadmin genau das als besonders relevant. Wenigstens die roten flags sprechen hier eine eindeutige Sprache...

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