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  • kostenfaktor

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2013

"demokratie-und freiheitsschädlich"

Du irrst dich. Der namenlosen Junta fehlt die verfassungsrechtliche Grundlage.

Da sagen Jura-Professoren dazu:
"Hinter dieser engen Anbindung der exekutiven Rechtsetzung an das hierzu ermächtigende Par-lamentsgesetzund der damit einhergehenden Absage an eine Selbstentmachtung des Parla-ments stehen gewichtige Gründe, nicht nur negative historische Erfahrungen mit zu weit rei-chenden bzw. in zu weitem Umfang aktualisierten exekutiven Rechtsetzungsbefugnissen zu Weimarer Zeiten, sondern auch verfassungsrechtliche Anforderungen der Gewaltenteilung, der Demokratie und des Rechtsstaates.
...
Das Grundgesetz kennt keine Notstandsklauseln, die für den Fall eines Gesundheitsnotstands, etwa bei Pandemien, besondere Verordnungsbefugnisse für die Exekutive vorsehen oder Ab-weichungen von den Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen an die Exekutive gestatten. Derartige Krisen sind vielmehr im Rahmen der allgemeinen Verfassungsordnung zu bewältigen.24"
https://www.bundestag.de/resource/blob/805844/09aa6cdba9932ca18a4a560e817817b1/19_14_0246-20-_ESV-Prof-Dr-Ferdinand-Wollenschlaeger-3-BevSchG-data.pdf

"Das bedeutet, dass damit weder Grundrechtseingriffe eigenständig gerechtfertigt
werden können, noch dass eine Begrenzung der bisher schon möglichen Grundrechtseingriffe nach § 28 I 1 InfSchG stattfindet.
...
Inzwischen liegen vielfache Stellungnahmen ausder Wissenschaft und der Judikatur vor, auch der naturwissenschaftliche Erkenntnisstand zur Gefahrenlage und zu sinnvollen Maßnahmen hat sich ständig verändert. Der vorliegende Gesetzentwurf und seine Begründung spiegeln diese Situation nicht angemessen wider. Eine weitere Fortschreibung dieses Regelungszustands über den 31.3.2021 hinaus–dem seit langem bekannten Ende der schnell gefundenen Sonderregelungen –hält verfassungsrechtlichen Anforderungennicht stand. Aus der Not-und Krisengesetzgebung schleichend einen Dauerzustand zu machen, ist demokratie-und freiheitsschädlich."
https://www.bundestag.de/resource/blob/805676/85c91588f224846d1779dd0ecf50c403/19_14_0246-12-_ESV-Prof-Dr-Wissmann-3-BevSchG-data.pdf

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