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  • Bunsenbrenner

mehr als 1000 Beiträge seit 21.12.2014

einheitliche Rechtssprechung

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Als ob es sowas jemals wirklich gegeben hat. Es gibt allenfalls Präzedenzfälle, aber die sind nicht bindend. I.d.R. wird das Recht halt auf den betreffenden Fall gesprochen. Aber es gilt dann eben nicht automatisch auf alle ähnlich gelagerte Fälle. Ausnahmen wären hier Verwaltungs - u. Verfassungsrecht, aber auch da muss man den jeweiligen Fall auf eine Allgemeinheit beziehen können, was eben auch nicht immer der Fall ist.

Bezeichnend ist hier jedenfalls, dass die Forderung von einer "einheitlichen Rechtssprechung" gerade von einem Staatsanwalt kommt. Ironie?

Ansonsten ist es ja bei Rechtsfällen eben so, dass der Anwalt ansich nicht immer sehr tief in der Materie steckt u. von daher nicht immer sachbezogen urteilen kann. Das ist eben das Manko dabei. Aber hier hat der Richter sein Urteil gerade mit detailreichen Begründungen verziert, was eben für die Gilde nicht Standard ist. Schon allein deshalb setzt dieses Urteil Pfeiler, über die ein labernder Straatsanwalt nicht ohne rein politische Schieberei drüber hinweg kommt. Er müsste die Fakten wiederlegen u. eben genau das dürfte schwer fallen.

Ansich bräuchte es mehr solcher Richter, die sich in die Materie einarbeiten u. faktenbasiert urteilen. Bisher gibt's mehr Geschwätz u. ideologische Richtung in der Rechtssprechung, was IMHO genau ein Problem unsere Gesellschaft darstellt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.01.2021 22:04).

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