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  • lexus1234

267 Beiträge seit 18.02.2019

Das BVG wird über nichts geringeres entscheiden als das Rechtsstaatprinzip

Im Prinzip eine treffende Zusammenfassung des Herrn Streck, dem ich selten zustimme.
Eine wesentliche Unterschlagung fehlt aber: Die Regierung hat versucht, dieses offensichtlich verfassungswidrige Gesetz über eine in Windeseile durchgeboxte Ratifizierung rechtsstaatswidrig unwiderruflich zu machen. Das Gesetz kam in letzter Minute auf die Agenda für den Bundesrat, sodaß niemand reagieren konnte. Bündnis Bürgerwille hat diese perfide Absicht, den Rechtsstaat auszuhebeln, durch Ankündigung beim BVG gerade noch verhindern können. Dieser "Trick" ist nämlich nicht zum ersten mal passiert. Gut, daß das BVG hier aufgepasst hat.

Wenn Recht und Gesetz noch das Maß der Dinge sind, kann das BVG nun schlechterdings diesen Eilantrag nicht ablehnen, will es nicht das Rechtstaatprinzip vollends beerdigen. Denn eins ist glasklar: Die Schuldenaufnahme der EU ist vertragswidrig und gibt die Budgethoheit des Bundestages faktisch aus der Hand. Dazu bräuchte es nun wirklich keine höchstrichterliche Prüfung, das ist auch für interessierte Laien offensichtlich. Genau deswegen sollte es ja auch durch die "Hintertür" unumkehrbar gemacht werden. Die Herren in Berlin wissen genau, was sie da tun. Und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern eine offene Verschwörung. Der deutsche Michel aber kann und will das nach 16 Jahren Merkel-Lull nicht wahrhaben.

Natürlich könnte das BVG auch anders entscheiden. Aber das wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit. Denn dann könnte in Verträgen stehen, was auch will - alles könnte per Gerichtsbeschluss, wenn politisch gewollt, jederzeit ins krasse Gegenteil umgedeutet werden. Wie das geht, sehen wir bereits in den Coronabeschlüssen der Verwaltungsgerichte: Diese versuchen erst gar nicht, auf Verfassungsmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Der Verweis auf eine subjektive, nicht substantiierte Einschätzung einer Gefahrenlage für die Gesundheit durch eine weisungsabhängige Behörde reicht aus, alle Grundrechte dauerhaft und massiv einzuschränken. Solche Mechanismen kennen wir in Deutschland aus der leidigen Geschichte.

Wir werden nun bald sehen, wes Geistes Kind das BVG heute noch ist.

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