Der Bundespräsident muß laut §82 GG die rechtsstaatlich verabschiedeten Gesetze ausfertigen und damit rechtskräftig machen:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsprozessrecht_(Deutschland)
Auf welcher Grundlage kann das BVG dem Bundespräsidenten verbieten, ein Gesetz auszufertigen? Ich denke nicht, daß es das schon gegeben hat.
Es ist allerdings offenbar sozusagen Gefahr im Verzug, denn eine Ratifizierung eines EU-Gesetzes durch den Bundestag kann m.W. nicht rückgängig gemacht oder zurückgezogen werden.
Schändlich ist, daß der Dunstkreis einer Populisten-Partei das BVG in dieser Sache anruft.