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  • GBöttcher

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Re: Lissabon Urteil 2009

Eher nicht, denn: "Es macht deutlich, dass die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten grundsätzlich unverzichtbar bleibt; die primäre Integrationsverantwortung weist es den nationalen Verfassungsorganen zu, deren institutionelle Existenz und Gestaltungsräume nicht eingeschränkt werden sollen. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf durch den fortschreitenden Einigungsprozess nicht angetastet werden, da das Demokratiedefizit des Staatenverbundes aus momentaner Betrachtung nicht aufzulösen sei.[9]

Gleichzeitig stellt das Bundesverfassungsgericht aber auch fest, dass der Vertrag von Lissabon „mit den Anforderungen des Grundgesetzes, insbesondere mit dem Demokratieprinzip, vereinbar“ ist. Ebenso sei, gerade weil die EU einige inhärent staatliche Kompetenzen (etwa in den Bereichen Strafrecht, Gewaltmonopol, fiskalische Grundentscheidungen, sozialstaatliche Gestaltung von Lebensverhältnissen, Schul- und Bildungssystem sowie Umgang mit religiösen Gemeinschaften) nicht besitze, das (gleiche) Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG nicht verletzt."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lissabon-Urteil

Ebenso: "Andererseits bekräftigt das Bundesverfassungsgericht seine bereits im Maastricht-Urteil angelegte Linie, wonach die EU kein Bundesstaat sei und auch nicht werden dürfe, solange das Grundgesetz gelte und das deutsche Volk einen solchen Schritt nicht in einer verfassunggebenden Volksabstimmung legitimiert habe, mit der allein die grundgesetzliche Ordnung abgelöst werden könnte.[13] "
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Sichtweise_des_Bundesverfassungsgerichts

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