Ansicht umschalten
Avatar von steinschlag
  • steinschlag

mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.2014

In Bayern gehen die Uhren rückwärts, oder zumidest anders...

...oder wie ist das zu verstehen, dass in den meisten Bundesländen nun im ÖPNV etc. OP-Masken getragen werden müssen, während hier in Bayern (und evtl. auch in anderen gallischen Dörfen) FFP2-Masken Pflicht sind?

OP-Masken ("medizinische Masken") sind Spuckschutz und reduzieren die Verbreitung von größeren Tröpfchen. Es geht also (mehr oder weniger wirkungsvoll) um den Schutz anderer.

FFP2-Masken sind dagegen Mittel des Arbeitsschutzes und dienen dem Schutz cdes Trägers vor dem Einatmen von i.fd.R. Stäuben und sind von den Herstellern nicht für den Schutz vor Viren vorgesehen (dafür min. FFP3). Eine sinnvolle FFP2-Maske hat ein Ausblasventil um die zulässige Tragezeit von max. 75 Minuten auf max. 120 Minuten zu erhöhen (dann min. 30 Minuten Maskenlose Auszeit) und um die Durchfeuchtung der mobilen Erregerzuchtanstalt zu reduzieren. Aber egal ob mit oder ohne Ventil, Ausgeatmet wird nicht durch das Vlies sondern über Ventil oder die zwangsläufige Randundichtigkeiten beim Ausatmen (Überduck in der Maske).

Im Bund will man also durch die OP-Masken einen genormten Schutz anderer, in Bayern setzt man ergänzend dazu auf den Schutz des Maskenträgers primär vor Staub (nicht Viren).

Wäre es nicht sinnvoll, sich wenigstens bezüglich der Schutzziele zu einigen?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten