Alkkonsum in der Fußgängerzone zwischen 11.00 und 23.00 Uhr. Explizit wurde dabei der Zeitraum vom 31. Dezember um 11.00 Uhr durchgehend bis zum 1. Januar um 23.00 Uhr benannt. Die Begründung ist klasse: Wenn man den Christkindlmarkt absagt, wäre es unverständlich Alkkonsum an anderen Orten zuzulassen. Viel Spaß bei der Kontrolle.