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  • senfa

477 Beiträge seit 11.09.2003

Re: Bei Impfpflicht haftet der Anordner und der Ausführende.

Marcel Leutenegger schrieb am 07.12.2021 18:32:

Falls eine Firma die Impfung von ihren Mitarbeitern verlangt, haftet die Firma und ihre Berufsgenossenschaft für jeglichen verursachten Schaden. Die 80. oder 81. Sitzung des Corona-Ausschusses hatte zur rechtlichen Situation Erhellendes.

Ich denke, in einem solchen Fall wird zuerst mal versucht, die Impfung als Ursache für den Schaden abzustreiten. Auf die Haftung würde ich mich jedenfalls nicht verlassen. Wenn es passt, dann ist Corona an allem schuld (verstorben mit oder an Corona, niemand klärt uns auf, wie viel davon ist "mit" und wie viel "an").
Umgekehrt, wenn es andersherum passt, dann kann Corona (bzw. die Impfung) genau so an nichts schuld sein, funktioniert bestimmt genau so gut, man muss es nur wollen.

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