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  • einself

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Re: Für Straftaten gibt's Polizei und Richter

Georg Meier schrieb am 07.12.2021 19:29:

So denn es zu einer irgendwie gestalteten Impfpflicht käme, wären wir im Bereich Ordnungswiedrigkeit.
Damit sind dann überwiegend die Ortspolizeibehörden und Ordnungsämter zuständig.
Üblich sind bei Ordnungswiedrigkeiten Ermahnung, danach gestaffelte Bussgelder. Können die nicht eingetrieben werden, könnte Ersatzhaft angeordnet werden.
All dies führt nicht zu einer Strafe im Sinne des Strafrechts.
Notorische Falschparker und "über den Rasen laufende" sind ja auch keine Straftäter.

Was ihnen verschwebt, könnte dadurch erreicht werden, dass infektiöse Personen rechtlich mit z.B. Tätern bei Körperverletzung und mehr gleich gesetzt werden. Dann ist man im Strafrecht und im Bereich Offizialdelikte, bei denen die Polizei ermitteln muß.
Üblicherweise muß min. die fahrlässige Absicht jemanden zu schädigen nachgewiesen werden.

Ich empfehle hier den gesetzgeberichen Hebel bei den Grünen anzusetzen, evtl. bei Teilen der SPD.
Zur Unterstützung steht evtl. ein Teil der hiesigen Medienlandschaft bereit.

Bis es soweit aber ist, bleibt es vorerst dabei, dass Menschen, welche sich nicht gegen Covid19 impfen lassen, sich völlig legal nach noch geltendem Recht verhalten.
Sie "parken" noch nicht einmal falsch.

Es heißt Ordnungswidrigkeiten ohne e. Es geht nicht um Wiederholung, sondern um "wider" wie "gegen". Nicht so schwer eigentlich, oder? Viele Grüße nach St. Petersburg!

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