Ansicht umschalten
Avatar von teutolith
  • teutolith

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2014

Re: Nicht nur die WHO, auch der EUROPRAT gemahnt in der Resolution 2361 (2021)

BERBERJESUS schrieb am 07.12.2021 17:08:

teutolith schrieb am 07.12.2021 16:44:

Kompletter Bullshit. Du hast wohl noch nie in deinem Leben darüber nachgedacht, daß die Sache mit der Freiheit komplizierter sein könnte als "jeder macht, was er will". Was dir vorschwebt, ist nicht Freiheit, sondern das Recht des Stärkeren, das Gesetz des Dschungels. Eine Gesellschaft als Ganzes ist dann am freiesten, wenn es Regeln für alle gibt, die dafür sorgen, daß jeder in den Genuß seiner Rechte und Freiheiten kommt - solange er die Rechte und Freiheiten seiner Mitmenschen nicht seinerseits unzumutbar einschränkt. Freiheiten haben Grenzen in den Freiheiten der anderen, ob dir das in deinem infantilen Trotz nun paßt oder nicht.

Was willst du bitte mit deiner einfältigen Eselei von mir?
Wo steht denn, dass ich "jeder macht, was er will" oder sonstige Anarchie fordere? Arbeite das doch bitte einmal heraus aus dem was ich schrieb.

Bitte sehr:

Freiheit (...) gibt es entweder ganz oder eben gar nicht. (...) Wer das irgendwie anders sehen sollte, ist in meinen Augen jedenfalls nicht nur "ein bisschen bescheuert" oder "ein bisschen gestört".

Demnach kannst du entweder tun und lassen, was immer du willst, oder du bist nicht frei. Jede Einschränkung deiner Freiheit bedeutet, daß du gar keine Freiheit hast. Wo es Regeln gibt, die du zu befolgen hast, gibt es keine Freiheit.

Du scheinst nicht zu begreifen, dass ich das exakte Gegenteil von dem fordere was du behauptest. Ich fordere nicht weniger die Achtung und Einhaltung der hergebrachten Ordnung, insbesondere die Einhaltung Rechts, der Menschenwürde und der Eigenverantwortung auch in der vemeintlichen - oder auch nur imaginierten - "Notlage".

Du forderst die Einhaltung deiner Rechte. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aller anderen, kürzlich erst erneut vom BVerfG als höherrangig bewertet, ist dir vollkommen scheißegal. Die können selbst sehen, wo sie bleiben, in Menschenwürde und Eigenverantwortung. Da kann das BVerfG die Maßnahmen für rechtens halten, wie es will. Du weißt es besser und kriegst hier einen Wutanfall, wenn jemand es anders sieht.

Du und Deinesgleichen

<snip>

Bewerten
- +
Ansicht umschalten