BERBERJESUS schrieb am 07.12.2021 18:20:
teutolith schrieb am 07.12.2021 17:31:
Bitte sehr:
Freiheit (...) gibt es entweder ganz oder eben gar nicht. (...) Wer das irgendwie anders sehen sollte, ist in meinen Augen jedenfalls nicht nur "ein bisschen bescheuert" oder "ein bisschen gestört".
Demnach kannst du entweder tun und lassen, was immer du willst, oder du bist nicht frei. Jede Einschränkung deiner Freiheit bedeutet, daß du gar keine Freiheit hast. Wo es Regeln gibt, die du zu befolgen hast, gibt es keine Freiheit.
Absoluter Bullshit. Dass es Freiheit nur "ganz oder gar nicht" gibt, ist ja keine Absolutsetzung von Freiheit, wie du sie gerade versuchst sie mir zu unterstellen. Freiheit bewegt sich selbstverständlich immer im Rahmen von bestehender Ordnung. Sei es nun eine eher moderne, kodifizierte Rechtliche oder eine vom Wesen her deutlich ältere gesellschaftlich-soziale Ordnung.
Dann war dein Gesülze weiter oben also so sinnfrei, wie ich es verstanden habe. Regeln und Vorschriften schränken ein, was der einzelne tun darf und was nicht - das ist das genaue Gegenteil deiner "Ganz-oder-gar-nicht"-Vorstellung von Freiheit.
Freiheit ist aber immer dann nicht gegeben und akut gefährdet, wenn eine überbordende Ordnungswut in zunehmende Übergriffigkeit und Willkür mündet.
Was überbordend, übergriffig und willkürlich ist, entscheidest aber nicht du. Genau deshalb habe ich das Verfassungsgericht erwähnt, das diese Maßnahmen gebilligt hat. Wenn dir etwas nicht paßt, kannst du den Rechtsweg gehen, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört, und dir deine juristische Klatsche abholen.
Du forderst die Einhaltung deiner Rechte. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aller anderen, kürzlich erst erneut vom BVerfG als höherrangig bewertet, ist dir vollkommen scheißegal. Die können selbst sehen, wo sie bleiben, in Menschenwürde und Eigenverantwortung. Da kann das BVerfG die Maßnahmen für rechtens halten, wie es will. Du weißt es besser und kriegst hier einen Wutanfall, wenn jemand es anders sieht.
Du elender Narr!
Du verzogener Rotzlöffel!
Ich fordere eben nicht MEINE RECHTE ich fordere ganz allgemein die Einhaltung der Rechte. Das sind nunmal die hergebrachten Rechte aller in Deutschland lebenden Menschen! Es sind meine und deine Rechte - völlig ungeachtet dessen, ob du sie gerade konkret-individuell für dich in Anspruch zu nehmen gedenkst oder nicht. Wenn du nicht abstrahieren kannst, dass das nicht meine höchtspersönlichen Rechte und Freiheiten sind, auf die ich da so vehement poche, dann ist jedweder weiterer Austausch mit dir hierzu vergebens.
Was du immer noch nicht begreifst, oder, wie ich vermute, nicht begreifen willst, ist der zentrale Punkt dieser Auseinandersetzung: Freiheiten können sich gegenseitig in die Quere kommen. Es ist unmöglich, allen Bürgern zu jeder Zeit jede Freiheit zu gewähren; es wird immer Situationen geben, in denen das Wahrnehmen einer Freiheit eine andere Freiheit einschränkt. Dann muß das Verfassungsgericht entscheiden, was wichtiger ist. Wenn dein Recht auf Demonstrationen oder auf Einkaufen ohne Maske hinter dem Recht der Alten und Vorerkrankten zurückstehen muß, sich nicht "durchseuchen" zu lassen, hast du das zu akzeptieren. Das ist keine Willkür, sondern die praktische Umsetzung der FDGO. Du hast keinen Anspruch darauf, anderen in Wahrnehmung deiner Freiheiten jeden beliebigen Schaden zuzufügen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob du die Gefährlichkeit von Covid für dich selbst als gering einschätzt. Für ungefähr 30% der deutschen Bevölkerung ist eine Infektion potentiell lebensbedrohlich.
Dass darin die "körperliche Unversehrtheit aller anderen" höher gewichtet wird als die Rechte des Einzlenen auf seine Unversehrtheit, ist jedenfalls eine glatte Lüge deinerseits und der Journos.
Ich darf mal zitieren:
"Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig."
Das hast du also am Wochenende gelesen? Wer lügt denn hier.