Was steht denn in Art 2 GG noch so drin?
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Also hält sich jeder, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit per Gesetz einschränkt, an die Verfassung.
Und jeder der behauptet, dass sei verfassungswidrig, ist selber Verfassungsfeind, weil er die Verfassung nicht in allen Ausprägungen akzeptiert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.12.2021 08:57).