Wer redet denn von Abschaffen?
Bleib doch mal differenziert.
Die Einschränkung ist nicht verfassungswidrig. Punkt.
Wenn ein entsprechend ausgestaltetes Gesetz verabschiedet wird, kann das sehr wohl verfassungskonform sein.
So einfach ist das. Ob mir das gefällt oder nicht, steht nicht zur Debatte.