Ansicht umschalten
Avatar von BeHi86
  • BeHi86

mehr als 1000 Beiträge seit 11.12.2018

Re: Sie scheinen ja ganz scharf darauf zu sein ihr Recht auf Leben und körperlic

Wer redet denn von Abschaffen?
Bleib doch mal differenziert.
Die Einschränkung ist nicht verfassungswidrig. Punkt.
Wenn ein entsprechend ausgestaltetes Gesetz verabschiedet wird, kann das sehr wohl verfassungskonform sein.
So einfach ist das. Ob mir das gefällt oder nicht, steht nicht zur Debatte.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten