Falls eine Firma die Impfung von ihren Mitarbeitern verlangt, haftet die Firma und ihre Berufsgenossenschaft für jeglichen verursachten Schaden. Die 80. oder 81. Sitzung des Corona-Ausschusses hatte zur rechtlichen Situation Erhellendes.
Falls eine Firma die Impfung von ihren Mitarbeitern verlangt, haftet die Firma und ihre Berufsgenossenschaft für jeglichen verursachten Schaden. Die 80. oder 81. Sitzung des Corona-Ausschusses hatte zur rechtlichen Situation Erhellendes.