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  • Marcel Leutenegger

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2000

Bei Impfpflicht haftet der Anordner und der Ausführende.

Falls eine Firma die Impfung von ihren Mitarbeitern verlangt, haftet die Firma und ihre Berufsgenossenschaft für jeglichen verursachten Schaden. Die 80. oder 81. Sitzung des Corona-Ausschusses hatte zur rechtlichen Situation Erhellendes.

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