Bernhard Kuhn schrieb am 07.12.2021 14:26:
batizeva schrieb am 07.12.2021 14:22:
Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch greift denn da?
Eher: welcher Paragraph im Grundgesetzt stützt dieses Vorgehen in der aktuell demokratiezersetzenden Situation?
Keiner - das müßte sich doch aber auch eine Bundesregierung / Verteidigungsministerium sagen lassen, die doch voll auf Große Zapfenstreiche mit Fackeln stehen? Es hat noch keiner erklärt, weshalb zwar im oben genannten Fall von Fackeln ein furchtauslösender Einfluß ausgehen soll, von Bundeswehrfackeln aber selbstverständlich nicht? Weil Deutsche Kriegswaffen »Gute Waffen« sind?